Unsere Erfolge vor dem BGH und OGH:
Kein Anspruch auf Coaching-Honorar – BGH, Urteil vom 02.10.2025 – III ZR 173/24 Haftung im Abgasskandal Österreich – OGH, Urteil vom 25.01.2024 – 4 Ob 165/23b Haftung von FIAT im Abgasskandal – BGH, Urteil vom 27.11.2023 – VIa ZR 1425/22 Prämienerstattung in der PKV – BGH, Urteil vom 25.10.2023 – IV ZR 152/22 Auskunftsanspruch über Prämienanpassungen in der PKV – BGH, Urteil vom 27.09.2023 – IV ZR 177/22 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 21.07.2023 – IV ZR 191/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 15.03.2023 – IV ZR 322/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 11.01.2023 – IV ZR 293/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 30.11.2022 – IV ZR 327/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 31.08.2022 – IV ZR 252/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 20.07.2022 – IV ZR 395/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 22.06.2022 – IV ZR 253/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 09.02.2022 – IV ZR 291/20 Kein Anspruch auf Coaching-Honorar – BGH, Urteil vom 02.10.2025 – III ZR 173/24 Haftung im Abgasskandal Österreich – OGH, Urteil vom 25.01.2024 – 4 Ob 165/23b Haftung von FIAT im Abgasskandal – BGH, Urteil vom 27.11.2023 – VIa ZR 1425/22 Prämienerstattung in der PKV – BGH, Urteil vom 25.10.2023 – IV ZR 152/22 Auskunftsanspruch über Prämienanpassungen in der PKV – BGH, Urteil vom 27.09.2023 – IV ZR 177/22 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 21.07.2023 – IV ZR 191/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 15.03.2023 – IV ZR 322/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 11.01.2023 – IV ZR 293/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 30.11.2022 – IV ZR 327/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 31.08.2022 – IV ZR 252/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 20.07.2022 – IV ZR 395/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 22.06.2022 – IV ZR 253/20 Beitragsrückforderung in der PKV – BGH, Urteil vom 09.02.2022 – IV ZR 291/20
Arbeitsrecht

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Achtung: 3-Wochen-Frist! Nach Erhalt der Kündigung haben Sie nur 3 Wochen Zeit, Klage einzureichen.
Unsere Erfolge
Aktuelle Urteile — von uns erstritten
Wir gewinnen regelmäßig vor den höchsten deutschen Gerichten. Hier zwei aktuelle Beispiele.
Gewonnen BGH 02. Oktober 2025

Kein Anspruch auf Coaching-Honorar

Az. III ZR 173/24

Der BGH entschied, dass Coaching-Verträge unter bestimmten Voraussetzungen unwirksam sind und kein Honoraranspruch besteht. Ein wegweisendes Urteil für den Verbraucherschutz.

Gewonnen BGH 27. November 2023

Haftung von FIAT im Abgasskandal

Az. VIa ZR 1425/22

Wir erstritten ein Grundsatzurteil zur Haftung von FIAT im Diesel-Abgasskandal. Der BGH bestätigte Schadensersatzansprüche betroffener Fahrzeughalter.

Anwaltliche Beratung zum Kündigungsschutz
Gut zu wissen
Die wichtigsten Fakten bei der Kündigung
Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann kompliziert sein. Achten Sie dabei insbesondere auf Folgendes:

Schriftform ist Pflicht

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Mündliche oder per E-Mail ausgesprochene Kündigungen sind unwirksam.

3-Wochen-Frist beachten

Nach Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage. Danach gilt sie als wirksam.

Kündigungsschutz ab 11 MA

In Betrieben mit mehr als 10 Mitarbeitern greift das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber braucht einen triftigen Grund.

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Echte Erfahrungsberichte unserer Mandanten

"Top Anwälte, sehr kompetent und haben alle meine Fragen ausführlich beantwortet. Meine Kündigung wurde erfolgreich angefochten."

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Ihre Ansprüche
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Bei einer unwirksamen Kündigung stehen Ihnen weitreichende Ansprüche zu. Wir setzen diese konsequent für Sie durch.

  • Abfindung — oft deutlich über dem gesetzlichen Minimum
  • Annahmeverzugslohn — Nachzahlung bis zur Klärung
  • Weiterbeschäftigung bei unwirksamer Kündigung
  • Qualifiziertes Arbeitszeugnis mit guter Bewertung
  • Freistellung bei vollen Bezügen bis zum Ende
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Noch unsicher? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen. Oder rufen Sie uns direkt an.

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Was kostet die Erstberatung?

Der erste Kontakt und eine Einschätzung Ihres Falls sind kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten — die häufig von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.

Wie lange habe ich Zeit nach einer Kündigung?

Ab Zugang der Kündigung haben Sie genau 3 Wochen Zeit, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — unabhängig davon, ob sie rechtmäßig war.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten?

Ja, in den meisten Fällen übernimmt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung die vollständigen Kosten. Wir klären die Deckungszusage direkt mit Ihrer Versicherung.

Wie hoch kann meine Abfindung ausfallen?

Als Faustformel gilt: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je nach Einzelfall sind aber deutlich höhere Abfindungen möglich — etwa bei unwirksamer Kündigung oder Sonderkündigungsschutz.

Kann ich auch aus einem anderen Bundesland beraten werden?

Selbstverständlich. Wir beraten bundesweit per Telefon und Videokonferenz. Die Beauftragung und der gesamte Prozess können vollständig online abgewickelt werden.
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